Batterieverordnung

Hinweispflichten nach der Batterieverordnung

Hiermit erfüllen wir die Hinweispflichten nach § 12 der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattV). Sie dürfen keine Batterien oder Akkus in den Hausmüll werfen. Sie müssen leere bzw. gebrauchte Batterien bei uns oder einem anderen gewerblichen Batterieverkäufer kostenlos abgeben und so dem Recycling zuführen. Wer gewerbemäßig Batterien oder Akkumulatoren an private Verbraucher verkauft oder sonst wie abgibt, hat den Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:


- Batterien oder Akkus können nach dem Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückgegeben werden.
- Der Endverbraucher ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien verpflichtet.
- Welche Bedeutung die Symbole nach Anhang 1 Nr. 1 und 3 der BattV haben.


§ 7 Pflichten des Endverbrauchers
(1) Der Endverbraucher ist verpflichtet, Batterien, die Abfälle sind, an einen Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben.
(2) Abweichend von Absatz 1 können Endverbraucher, die gewerbliche oder sonstige wirtschaftliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen sind, den Ort der Rückgabe mit dem gemeinsamen Rücknahmesystem nach § 4 Abs. 2 als auch mit Herstellern, die ein eigenes System nach § 4 Abs. 3 eingerichtet haben, vereinbaren.